Stifter werden!

Egal ob Spender oder Ehrenamtlicher, ob mit Geld, Zeit oder Ideen – jeder kann bei der Bürgerstiftung Fronhausen aktiv werden. Stifterin oder Stifter werden Sie durch die einmalige Zahlung von 200 Euro oder durch kleinere Beiträge über einen Zeitraum von 24 Monaten, die ingesamt 200 Euro ergeben. Die Stiftung wächst durch die Beteiligung von vielen, auch kleine Beträge helfen. Bürgerstiftungen ermöglichen es damit breiten Bevölkerungsschichten, sich als Stifter zu engagieren. Als Stifterin oder Stifter erwerben Sie sich das Recht, an den Stifterversammlungen teilzunehmen, den Stiftungsvorstand zu wählen und zu entlasten und auch einen gewissen Einfluß auf die Verwendung der Stiftungserträge (Zinsen und Spenden) zu nehmen. Wir freuen uns über jede neue Stifterin, jeden neuen Stifter. Hierfür füllen Sie einfach unsere Stiftererklärung aus.

Die Ziele sind in der Verfassung der Bürgerstiftung näher definiert.

Stiftungen und Zustiftungen gehen ausschließlich in den Vermögensstock der Bürgerstiftung und bleiben hier erhalten, solange die Bürgerstiftung besteht. Selbst bei Auflösung der Stiftung darf das Stiftungsvermögen nur für Maßnahmen und Projekte verwendet werden, die der Verfassung der Bürgerstiftung entsprechen. Mit den erwirtschafteten Zinsen und sonstigen Erträgen aus dem Vermögensstock darf die Stiftung Projekte fördern, der Vermögenssstock selbst bleibt unangetastet.

Unterstützen Sie uns

Neben die einmalige Einzahlung in den Vermögensstock gibt es jedoch noch vielerlei Möglichkeiten, die Stiftung finanziell zu unterstützen. Dies sind unter anderem:

  • Berücksichtigung im Testament, wenn keine Angehörigen mehr vorhanden sind oder dort nicht bedacht werden sollen,
  • bei persönlichen Feiern anstatt der üblichen Geschenke um eine Zustiftung für die Bürgerstiftung bitten und diese dann an die Stiftung weiterleiten,
  • Sachspenden für den Vermögensstock (z.B. Immobilien oder Teile davon).
  • Spenden von Firmen an die Bürgerstiftung anstelle von Weihnachtsgeschenken an Kunden u.s.w.

Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Sie alleine bestimmen, ob eine Zuwendung – gleich welcher Art – in den Vermögensstock kommt und damit für immer erhalten bleibt, indem Sie die Zuwendung ausdrücklich mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“ versehen. Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und dürfen auch entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen, die bei der Steuererklärung zur Steuerminderung führen.

Spenden sind jederzeit willkommen!

Neben Zustiftungen sind natürlich auch Spenden herzlich willkommen. Spenden werden nicht in den Kapitalstock zugeführt, sondern gemäß der Vorgaben zeitnah zur Unterstützung von Projekten im Sinne der Stiftungsversfassung verwendet.

Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und dürfen auch entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen, die bei der Steuererklärung zur Steuerminderung führen.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Volksbank Mittelhessen
IBAN DE09 5139 0000 0036 4206 00
BIC: VBMHDE5F

Sparkasse Marburg Biedenkopf
IBAN DE66 5335 0000 0090 0068 27 BIC
HELADEF1MAR