Das Stiftungsvermögen beträgt Ende September 2022 rd. 51600 €. Damit ist die Selbständigkeitsgrenze von 50.000 € erreicht.
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Bei einer Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung wird steuerlich zwischen derZuwendung in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung (Zustiftung) und der zeitnah zu verwendenden Spende unterschieden.
Spenden, die die Bürgerstiftung erhält, sind unmittelbar (d. h. spätestens nach 2 Jahren) für den Stiftungszweck zu verwenden. Bei der derzeitigen Niedrigzinsphase sind Spenden im Prinzip die einzigen Finanzmittel, die von uns zur Förderung von Maßnahmen verwendet werden können.
Auch hier bestimmen Sie, ob Ihre finanzielle Zuwendung als Spende zu behandeln ist, indem Sie die Zuwendung ausdrücklich als Spende deklarieren.
Auch Spenden sind steuerlich absetzbar, da Sie für jede Spende eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten. (siehe auch Steuern)
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Volksbank Mittelhessen
IBAN
DE09 5139 0000 0036 4206 00
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN
DE66 5335 0000 0090 0068 27