Zur Förderung von Maßnahmen und Projekten hat der Stiftungsvorstand das Antragsverfahren beschlossen. Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahmen oder Projekte beim Stiftungsvorstand zu stellen. Die Förderrichtlinien und das entsprechende Antragsformular können nachstehend heruntergeladen werden.
Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Förderfähigkeit gemäß seiner Verfassung und die Höhe des Förderbetrages und teilt dies den Antragstellern schriftlich mit. Nach Durchführung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen, der ebenfalls hier heruntergeladen werden kann. Nach Eingang des ausgefüllten Verwendungsnachweises mit den erforderlichen Unterlagen wird die zugesagte Förderung auf das angegebene Konto überwiesen..
Förderanträge können jederzeit gestellt werden, soweit keine Termine vom Stiftungsvorstand gesetzt werden. Die notwendigen Vordrucke können Sie nachstehend herunterladen.
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